Der Begriff Müll ist in unserer Gesellschaft oft negativ besetzt. Er steht für Nutzlosigkeit, Gestank, Entsorgung und das Ende eines Produktlebens. In der Circular Economy bekommt dieses vermeintlich wertlose Nebenprodukt unseres Konsums jedoch eine andere Bedeutung: Abfall wird nicht nur als Last verstanden, sondern als potenzielle Ressource. Er enthält wiederverwendbare Materialien, die dazu beitragen, den Verbrauch von Primärrohstoffen und damit unsere Abhängigkeit von internationalen Lieferketten zu senken.

Auch die Europäische Union rückt die Bedeutung von Abfall im wirtschaftlichen System zunehmend in den Fokus. Mit der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung 2024/1157 und dem dazugehörigen Digital Waste Shipment System (DIWASS) soll die Kontrolle grenzüberschreitender Abfalltransporte modernisiert werden. Seit Mai 2026 wird DIWASS schrittweise als digitales System zur Dokumentation und Steuerung solcher Transporte eingeführt. Es soll künftig die elektronische Einreichung und den Austausch von Dokumenten rund um Abfallverbringungen ermöglichen.

Damit verbindet die EU zwei politische Ziele: Zum einen sollen illegale oder umweltschädliche Abfalltransporte besser unterbunden werden. Zum anderen soll die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden, indem Abfallströme transparenter, nachvollziehbarer und effizienter organisiert werden. Denn wenn Abfälle als Sekundärrohstoffe genutzt werden sollen, braucht es verlässliche Informationen darüber, woher sie stammen, wohin sie gehen und wie sie behandelt werden.

Diese Verbindung von Ressourcensicherheit, Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft betont auch Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft:

“In today’s geopolitical landscape, access to raw materials is not just an economic issue — it’s a strategic imperative. A fully digital EU wide operational system to keep track of waste shipments will help Europe take control of its own resource flows, turning waste into a secure, sustainable source of critical materials. This is how we build a resilient, self-reliant Europe while cutting red tape and fighting illegal trade.” (Roswall 2026)

Mit der Einführung von DIWASS wird vor allem die Abwicklung solcher Abfalltransporte digitalisiert, die bereits zuvor genehmigungspflichtig waren. Dazu gehören etwa gefährliche Abfälle, gemischte kommunale Abfälle, kontaminierte Abfälle oder Abfälle zur Beseitigung. Für diese Transporte gilt weiterhin das sogenannte Prior-Informed-Consent-Verfahren (PIC), also das Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.

Für sogenannten „green-listed waste“, also bestimmte nicht gefährliche Abfälle, die etwa zur Verwertung oder Rohstoffrückgewinnung bestimmt sind, gilt dagegen eine Übergangsfrist bis Ende 2026. Zusätzlich wurden mit der neuen Verordnung die Regeln für Kunststoffabfälle verschärft: Nun fallen auch Kunststoffabfallexporte in Drittstaaten unter die PIC-Regeln. Ab November 2026 gilt sogar ein Ausfuhrverbot für Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten.

Das PIC-Verfahren bleibt damit ein zentraler Bestandteil des europäischen Abfallmanagements und soll vor illegalen oder umweltschädlichen Abfalltransporten schützen sowie das Vertrauen in internationale Stoffströme stärken. Es besteht jedoch das Risiko, dass ein komplexes oder technisch noch nicht ausgereiftes Verfahren auch legale Recyclingströme verzögert und damit die europäische Kreislaufwirtschaft zumindest vorübergehend hemmt. Dieser Punkt war auch Kern der Kritik von Teilen der Entsorgungs-, Recycling- und Rohstoffwirtschaft, obwohl sie grundsätzlich die Ziele der neuen EU-Verordnung teilen.

Berichte aus der Praxis über Startprobleme, bei denen Marktteilnehmer zeitweise keine Notifizierungsanträge für Exporte in die Türkei und weitere Drittstaaten stellen konnten, zeigen, dass die Kritik an dieser Stelle berechtigt war. Denn wenn digitale Infrastruktur bzw. die Prozesse noch nicht stabil funktionieren, tragen die Betriebe die finanziellen Konsequenzen, obwohl sie die Ursache nicht zu verantworten haben. Gerade für Unternehmen, die einen großen Teil ihrer Kunststoffabfälle zur stofflichen Verwertung in solche Kernmärkte exportieren, bedeutete dies blockierte Handelswege, laufende Fixkosten und im schlimmsten Fall existenzielle Risiken. Daher fand die ausgehandelte Übergangsphase für die Unternehmen bis Ende 2026 große Zustimmung. Die Forderungen nach einer flexibleren Handhabung der Zwei-Tage-Regel und besonders einer europaweit einheitlichen Anwendung der neuen Vorgaben bestehen jedoch weiterhin.

Zusammengefasst zeigt DIWASS eindrücklich, wie eng Umweltpolitik, Digitalisierung und Industriepolitik miteinander verbunden sind. Für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft braucht es verlässliche digitale Systeme, handhabbare Verfahren und klare europäische Regeln. Politik und Unternehmen stehen daher gemeinsam vor der Aufgabe, das Abfallmanagement im digitalen Zeitalter so zu gestalten, dass es Umweltziele stärkt, statt funktionierende Recyclingmärkte auszubremsen. Nur dann kann DIWASS dazu beitragen, die europäische Wirtschaft langfristig unabhängiger von Primärrohstoffimporten zu machen.