Innovative junge Unternehmen können der öffentlichen Hand neue Produkte und Dienstleistungen anbieten. In öffentlichen Ausschreibungen haben sie es aber häufig schwer. Ob sie sich überhaupt bewerben und einen Auftrag erhalten, hängt auch davon ab, wie die Vergabe gestaltet ist.
Das zeigt ein ZEW Policy Brief von mir, Dr. Lena Füner und Philipp Rolinck auf Basis von 4.260 jungen Unternehmen in Deutschland. Die zentrale Erkenntnis: Innovationsmerkmale spielen vor allem dann eine Rolle, wenn öffentliche Auftraggeber neben dem Preis weitere Kriterien berücksichtigen.
Bei rein preisorientierten Vergaben zeigt sich dagegen kein positiver Zusammenhang zwischen der Innovationsfähigkeit junger Unternehmen und ihrer Beteiligung oder ihrem Erfolg.
Junge Unternehmen: Begrenzt an öffentlichen Aufträgen beteiligt
Öffentliche Beschaffung ist ein bedeutender Markt. Ihr Umfang entspricht rund 18 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Für junge Unternehmen können öffentliche Aufträge besonders wichtig sein: Sie schaffen Nachfrage, erleichtern den Aufbau von Produktionskapazitäten und Kundenbeziehungen und können als Referenz gegenüber weiteren Kunden und Kapitalgebern dienen.
Trotzdem ist bislang nur ein begrenzter Teil junger Unternehmen auf diesem Markt aktiv. Von den untersuchten Unternehmen hatten sich seit ihrer Gründung mehr als 16 Prozent mindestens einmal auf eine öffentliche Ausschreibung beworben. Rund 10 Prozent hatten mindestens einen öffentlichen Auftrag gewonnen.
Dabei unterscheiden sich die Unternehmen, die sich beteiligen und erfolgreich sind, je nach Art der Vergabe deutlich.
Preisorientierte Vergaben: Die Ausstattung zählt
Bei preisorientierten Vergaben wird eine Leistung weitgehend über den Preis bewertet. Für junge Unternehmen sind dabei vor allem ihre verfügbaren Ressourcen entscheidend. Unternehmen mit mehr Beschäftigten, höherem Umsatz und größerem Kapitalstock bewerben sich häufiger und haben bessere Chancen auf einen Zuschlag.
Innovationsmerkmale spielen in diesem Vergabetyp dagegen keine positive Rolle. Weder eine hohe Forschungs- und Entwicklungsintensität noch die Einführung von Produktinnovationen erhöht die Wahrscheinlichkeit, sich zu bewerben oder einen Auftrag zu erhalten.
Das bedeutet nicht, dass innovative Unternehmen bei preisorientierten Ausschreibungen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Ihre Innovationen verschaffen ihnen dort aber keinen erkennbaren Vorteil.
Zusätzliche Kriterien eröffnen Chancen
Anders ist die Situation bei kriterienbasierten Vergaben. Hier werden neben dem Preis weitere Aspekte wie Qualität, Umweltwirkungen oder Innovation berücksichtigt.
Bei diesem Vergabetyp bewerben sich innovationsorientierte junge Unternehmen häufiger. Auch ihre Chancen auf einen Zuschlag sind höher. Besonders relevant sind dabei Innovationsmerkmale, die sich im Vergabeverfahren konkret zeigen oder nachweisen lassen. Dazu zählen insbesondere bereits eingeführte Marktneuheiten.
Auch forschungsstarke Unternehmen beteiligen sich häufiger an kriterienbasierten Ausschreibungen. Für den tatsächlichen Zuschlag ist jedoch vor allem entscheidend, ob sich die Innovationsfähigkeit in einer für die Vergabestelle erkennbaren Form in das Angebot übersetzen lässt.
Die Ausgestaltung der Ausschreibung beeinflusst damit, welche Stärken junger Unternehmen im Wettbewerb sichtbar werden. Werden ausschließlich Kosten und standardisierte Leistungsmerkmale betrachtet, bleiben Innovationsvorsprünge weitgehend unberücksichtigt. Werden dagegen zusätzliche Kriterien einbezogen, können innovative Lösungen stärker zum Tragen kommen.
Unternehmensgröße bleibt ein wichtiger Faktor
Kriterienbasierte Vergaben verbessern die Chancen innovativer Unternehmen, beseitigen aber nicht alle Zugangshürden.
Die Unternehmensgröße ist das einzige Merkmal, das in beiden Vergabetypen sowohl mit einer höheren Bewerbungswahrscheinlichkeit als auch mit einer höheren Zuschlagswahrscheinlichkeit verbunden ist. Größere junge Unternehmen verfügen offenbar über mehr Ressourcen, um Ausschreibungen zu identifizieren, Anforderungen zu prüfen und Angebote zu erstellen.
Für sehr kleine Unternehmen kann bereits die Beteiligung am Verfahren eine erhebliche organisatorische und finanzielle Belastung darstellen. Eine innovationsfreundliche Vergabe muss deshalb nicht nur Innovation berücksichtigen. Sie sollte auch darauf achten, dass junge und kleine Unternehmen die Möglichkeit haben, sich überhaupt am Wettbewerb zu beteiligen.
Das Potenzial kriterienbasierter Vergaben wird unterschiedlich genutzt
Wie stark zusätzliche Kriterien eingesetzt werden, unterscheidet sich zwischen den Branchen.
Bei erfolgreichen jungen Hochtechnologieunternehmen hatten 76 Prozent mindestens einen kriterienbasierten Auftrag erhalten. In den übrigen betrachteten Branchen lag dieser Anteil zwischen rund einem Drittel und 41 Prozent.
Der Branchenvergleich zeigt damit zweierlei: Kriterienbasierte Vergaben können für innovative junge Unternehmen besonders relevant sein. Zugleich werden sie außerhalb der Hochtechnologie bislang deutlich seltener genutzt.
Nicht jede öffentliche Leistung eignet sich gleichermaßen für einen Wettbewerb um Innovation. Wo Qualität, Umweltwirkungen oder technologische Neuerungen eine wichtige Rolle spielen, können zusätzliche Zuschlagskriterien jedoch dazu beitragen, die passenden Anbieter besser zu erreichen.
Was öffentliche Auftraggeber tun können
Aus den Ergebnissen lassen sich drei zentrale Ansatzpunkte ableiten:
Innovation als Zuschlagskriterium berücksichtigen: Wenn innovative Lösungen für die Leistungserbringung relevant sind, sollte die Vergabe nicht ausschließlich über den niedrigsten Preis erfolgen.
Innovationsfähigkeit bewertbar machen: Ausschreibungen sollten Kriterien und Nachweise vorsehen, anhand derer junge Unternehmen ihre Innovationen nachvollziehbar darstellen können. Besonders wichtig sind dabei konkrete, im Markt eingeführte Neuerungen.
Zugangshürden für kleine Unternehmen senken: Verhältnismäßige Anforderungen, überschaubare Verfahren und eine geeignete Losaufteilung können dazu beitragen, dass sich auch kleinere junge Unternehmen beteiligen.
Vergabe entscheidet mit über die Sichtbarkeit von Innovation
Innovative junge Unternehmen sind nicht in allen öffentlichen Ausschreibungen gleichermaßen erfolgreich. Bei preisorientierten Vergaben spielen ihre Innovationsmerkmale keine erkennbare positive Rolle. Bei kriterienbasierten Vergaben bewerben sie sich dagegen häufiger und haben bessere Chancen auf einen Zuschlag.
Öffentliche Auftraggeber beeinflussen damit durch die Gestaltung ihrer Ausschreibungen, welche Eigenschaften im Wettbewerb zählen.
Wer Innovationen junger Unternehmen erreichen und nutzen möchte, sollte deshalb neben dem Preis auch relevante Qualitäts-, Umwelt- und Innovationsmerkmale berücksichtigen – und zugleich darauf achten, dass auch kleine Unternehmen Zugang zum Verfahren erhalten.
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